SVGG Hirschlanden-Schöckingen 1947 e.V.
Tanzsport

Mitgliedschaft
 

Die Aufnahme eines Mitgliedes erfolgt durch schriftlichen Antrag. Die Mitgliedschaft dauert mindestens 1 Kalenderjahr und verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Kalenderjahr sofern keine fristgerechte Abmeldung zum 30. September
erfolgt.
Die automatische Verlängerung oder nicht fristgerechte Abmeldung hat die Zahlung
des vollen Beitrags zur Folge
.
Anmedeformulare sind beim Abteilungsleiter oder Trainer während der Übungsabende erhältlich
oder zum downloaden: hier

Abteilungsordnung TSA der SVGG Hirschlanden

 
Beitrags-Regelung
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Mitgliedschaft
für Erwachsene
(Einzeln)
Mitgliedschaft für Erwachsene (Paar)
Mitgliedschaft für Jugendliche
(bis 18 Jahre)
Vereinsbeitrag SVGG
Abteilungs-
beitrag
TSA*
80,- € pro Person
160,- € pro Paar
40,-,- € pro Person
*zur Deckung der für den Tanzsportbetrieb entstehenden Kosten erhebt die Tanzsportabteilung (TSA) zusätzlich zum Vereinsbeitrag einen Abteilungsbeitrag